GARTEN DER MENSCHENRECHTE - DER GARTEN DER EUROPÄISCHEN WERTE
Führungen für Gruppen nach Vereinbarung unter Tel 0664-38.11.267
Am 10. Dezember 1948 haben die Vereinten Nationen bei ihrer Generalversammlung in Paris die Allgemeinen Menschenrechte feierlich zum universellen Ziel erklärt.
Sie sind das Fundament unserer Demokratien.
Anlässlich des 60. Jahrestages dieses markanten Beschlusses errichtete die Gemeinde Moorbad Harbach gemeinsam mit der lokalen Dorferneuerung proLauterbach auf deren Initiative einen
GARTEN DER MENSCHENRECHTE.
Die Präambel, alle 29 Artikel und der Schluss dieser Erklärung sind hier in insgesamt 13 Stationen zu lesen, jede Station ist entsprechend gestaltet und vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte BIM kommentiert.
Wir wollen mit diesem öffentlichen Garten einen Beitrag leisten, die Menschenrechte bekannt machen, unseren Gästen einen landschaftlich und inhaltlich anspruchsvollen Anreiz bieten.
Nicht, weil wir in unserer Gemeinde einen Verhaltenskodex benötigen, wurde dieser Garten errichtet. Sondern weil wir als Kur- und Tourismusgemeinde - auch über unsere Gäste - Vielen etwas nahe bringen können, was sonst nicht so bekannt ist.
Wer liest schon unsere österreichische Bundesverfassung? Wer weiss schon, welche Rechte ihm zustehen? In unserer Bundesverfassung heisst es, das Recht geht vom Volk aus. Die Menschenrechte sind ein Rahmen, welche Rechte das Volk hat. Zum Beispiel eben das Recht auf Erholung. Oder das Recht auf soziale Versorgung (Sozialversicherung). Das Recht auf gute Ausbildung und das Recht auf Arbeit.
Unser Garten soll zeigen, wie dieser Rahmen aussieht, und Bewusstsein schaffen, dass diese Rechte von Parlament, Regierung, Behörden und Gemeinden, sowie selbstverständlich von uns allen, täglich gesichert werden müssen.